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Relativität schuldrechtlicher Ansprüche I, P3: Diebstahl
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
V verkauft K einen Jugendstil-Schrank. V soll am nächsten Tag liefern und K bezahlen. In der Nacht stiehlt D den Schrank. D beschädigt ihn beim Transport. D überlässt ihn dann dem B. V entdeckt den Schrank bei B. B weiß von alledem nichts.
Einordnung
Relativität schuldrechtlicher Ansprüche I, P3: Diebstahl
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