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Ist ein Verbot der Vollverschleierung einer Schülerin im Unterricht rechtmäßig?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Muslimin M ist Mutter der 16-jährigen T und hat für T das alleinige Sorgerecht. Die Behörde fordert M – unter formell rechtmäßiger Anordnung der sofortigen Vollziehung – auf, dafür zu sorgen, dass T ohne Vollverschleierung zum Unterricht erscheint. M begehrt Eilrechtsschutz.
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Gesetzliche Privilegierung des Gläubigers erstreckt sich auf Dritten
V hat Unternehmerin M ein Lastenrad für Ms Mitarbeiter vermietet. Dieses wird durch Ms Arbeitnehmer A leicht fahrlässig beschädigt. Ein Jahr nach Rückgabe des Rades, verlangt V Schadensersatz für das beschädigte Rad. M und A erwidern dies sei zu spät.
Fallgruppe: Obligatorische Gefahrtragung - Versendungskauf (§§ 446, 447)
V verkauft für €30.000 ein Gemälde an K. Dieser bittet V, das Bild an ihn zu versenden. V beauftragt daraufhin ihren Bekannten B mit dem Transport des Bildes. Auf der Fahrt zu K verursacht B schuldhaft einen Unfall. Das Gemälde wird dabei zerstört.