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Beleidigung in sozialen Netzwerken – Hassrede und Meinungsfreiheit („Künast-Fall“)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Blogger B postet auf Facebook ein Bild der Politikerin K, welches er mit einem verfälschten Zitat von ihr versieht, in dem sie sich angeblich für die Entkriminalisierung von Geschlechtsverkehr mit Kindern ausspricht. Als Reaktion postet Nutzer N den Kommentar „Pädophilen-Trulla“ unter den Ausgangspost.
Einordnung
Der Beschluss des KG Berlin befasst sich mit den Grenzen der Meinungsfreiheit und unzulässigen beleidigenden Kommentaren im Internet („Hassrede“). Geradezu lehrbuchhaft wird hier die Meinungsfreiheit des Facebook-Nutzers auf der einen Seite mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht von Renate Künast auf der anderen Seite abgewogen. Aufgrund der Verflechtung des Strafrechts und öffentlichen Rechts und dem Umstand, dass es ein sehr prominentes Opfer betrifft, ist der Fall höchst examensrelevant.
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