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Prozessrechtlich notwendige Streitgenossenschaft
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

B hat von seiner Oma O eine Immobilie geerbt, deren Verwaltung vorerst dem Testamentsvollstrecker T unterliegt. Im Auftrag des T hat K Klempnerarbeiten in der Immobilie ausgeführt, die T trotz mehrmaliger Aufforderung noch nicht bezahlt hat. Daher erhebt K Zahlungsklage gegen B und T.
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Streitgenössische Drittwiderklage gegen Kläger und dessen Versicherer - keine notwendige Streitgenossenschaft trotz Rechtskrafterstreckung
K und B sind mit ihren Autos im Straßenverkehr zusammengestoßen. K begehrt klageweise Schadensersatz von B. Auch B möchte Schadensersatz. Er erhebt Widerklage gegen K und dessen Versicherung V. K, B und V beantragen jeweils die Abweisung der gegen sie erhobenen Klage.

Materiell-rechtlich notwendige Streitgenossenschaft – Unzulässigkeit einer der Klagen führt zur Unzulässigkeit aller Klagen
C und D leben im Güterstand der Gütergemeinschaft (§§ 1415ff. BGB) mit gemeinschaftlicher Vermögensverwaltung (§ 1421 BGB). Da ihr Haus unbehebbare Baumängel aufweist, erheben sie gemeinsam Schadensersatzklage gegen B, der es ihnen verkauft hat. C ist jedoch seit einiger Zeit unerkannt geisteskrank.