4,8(60.123 mal geöffnet in Jurafuchs)
Vergütungsgefahr bei Untergang aufgrund der vom Besteller erteilten Anweisung, Teilvergütung, § 645 I
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die Stadt S lässt von der örtlichen Baufirma B eine Turnhalle errichten. Während der Bauarbeiten weist S die B an, statt Kies Asche als Füllmaterial zu verwenden. Die Asche zieht Wasser, quillt und beschädigt das Bauwerk noch während des Bauprozesses. Das konnten weder S noch B ahnen.
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Vergütungsgefahr bei Untergang aufgrund des vom Besteller gelieferten Stoffs, Teilvergütung, § 645 I, Höhe der Teilvergütung
U soll Bs Boot mit einer wasserfesten Soundanlage aufrüsten. Das Boot sinkt bereits vor der Abnahme, da es mangelhaft abgedichtet ist. Zu diesem Zeitpunkt hatte U bereits 80% der Arbeiten erledigt und spezielle Halterungen bestellt, die noch nicht eingebaut waren und die U nicht mehr gebrauchen kann.
Vergütungsgefahr nach § 645 analog; angelehnt an BGHZ 40, 71
U baut für den Landwirt B eine Scheune. B bringt noch vor der Abnahme Heu in der unfertigen Scheune ein. Das Heu entzündet sich von selbst und die Scheune brennt ab. Der Brand wäre genauso in einer fertig errichteten Scheune entstanden.