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Vergütungsgefahr bei Untergang aufgrund des vom Besteller gelieferten Stoffs, Teilvergütung, § 645 I, Höhe der Teilvergütung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
U soll Bs Boot mit einer wasserfesten Soundanlage aufrüsten. Das Boot sinkt bereits vor der Abnahme, da es mangelhaft abgedichtet ist. Zu diesem Zeitpunkt hatte U bereits 80% der Arbeiten erledigt und spezielle Halterungen bestellt, die noch nicht eingebaut waren und die U nicht mehr gebrauchen kann.
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Pflichten des Bestellers: 4. Mitwirkungsobliegenheit
Die adelige B möchte sich von Künstlerin U ein Ölporträt anfertigen lassen. Sie machen einen Termin im Atelier aus. U träumt davon, sich mit dem Porträt im Schloss der B verewigen zu können. Vor dem Termin bekommt B einen Hautausschlag. U wartet vergebens, B taucht nicht auf.
Vergütungsgefahr nach § 645 analog; angelehnt an BGHZ 40, 71
U baut für den Landwirt B eine Scheune. B bringt noch vor der Abnahme Heu in der unfertigen Scheune ein. Das Heu entzündet sich von selbst und die Scheune brennt ab. Der Brand wäre genauso in einer fertig errichteten Scheune entstanden.