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Offenkundigkeit: Grundfall
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Geschäftsfrau G schickt ihren Assistenten A in die Boutique des B, um dort eine Krawatte als Geschenk für ihren Mann auszusuchen. A betritt die Boutique, sagt, dass G ihn schickt und sucht eine Krawatte aus. Wie besprochen, wird diese bald darauf in Gs Büro geliefert und von G bezahlt.
Einordnung
Offenkundigkeit: Grundfall
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Offenkundigkeit: unternehmensbezogenes Geschäft
A ist im Autohaus des B angestellt und zum selbstständigen Autoverkauf bevollmächtigt. Auf As Arbeitshemd ist das Logo des Autohauses aufgedruckt. Kundin K betrachtet einen gebrauchten Golf, der laut Preisschild € 5000 kostet. A bietet ihr 5 % Rabatt, um sie zum Kauf zu bewegen.
Offenkundigkeit: Ausnahme - verdecktes Geschäft für den, den es angeht
K bittet ihren Mitbewohner M, ihr etwas Obst vom Wochenmarkt mitzubringen. Er solle einfach etwas aussuchen, das frisch aussieht. Dort angekommen untersucht M das Obst. Anschließend kauft er für K 6 Pfirsiche, ohne dem Verkäufer V zu erzählen, dass diese für K sind.