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Abgrenzung Pflicht und Obliegenheit

einfach
schwer72 % lösen richtig
7. Mai 2026
9 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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F hat ihr Fahrrad bei der Versicherung V gegen Diebstahl versichert. Im Vertrag heißt es: „Der Versicherungsnehmer muss das Rad zwischen 22 und 6 Uhr in einem verschlossenen Raum abstellen.“ F kettet das Rad übers Wochenende an einer Laterne vor ihrem Haus an. Als sie am Montag zur Arbeit fahren will, ist es weg.

Einordnung

Abgrenzung Pflicht und Obliegenheit

Wie funktioniert Jurafuchs?

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