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Leistungsbestimmung und Beweislast
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Gärtnerin G verspricht, die Hecken auf dem Parkplatz des Supermarktes S zu versorgen. Über den genauen Umfang sprechen S und G nicht. G gießt die Pflanzen, die täglich Wasser brauchen, einmal pro Woche. Die Hecken gehen ein. S kündigt den Vertrag und verlangt Schadensersatz.
Einordnung
Leistungsbestimmung und Beweislast
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