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Vermischung: Benzin in quasi leeren Tank
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Um den steigenden Benzinpreisen zu entgehen, stiehlt A den 25l-Benzinkanister aus dem Schuppen des B. Sie füllt das Benzin (Wert: € 50) in ihren Tank. Weil sie knapp bei Kasse ist, befindet sich nur noch 1l Benzin (Wert: 2 €) im Tank.
Einordnung
Vermischung: Benzin in quasi leeren Tank
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Abwandlung: Vermischung (§ 948 BGB)
Der 5-jährige B schmeißt eine 1€-Münze in das Sparschwein seiner 10-jährigen Schwester S. In dem Sparschwein befinden sich neben neun €1-Münzen, auch fünf €2-Münzen und acht €10-Scheine. Ursprünglich hat das Sparschwein also einen Inhalt von 99 €.
Grundfall: Verarbeitung
Der verarmte K stiehlt dem S einen Marmorblock (Wert: €100) und meißelt daraus eine Statue der Göttin Justitia (Wert: €250). S spürt K auf und meint, die Statue gehöre ihm.