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Körperverletzung nach § 823 Abs. 1 BGB durch Blutspende

einfach
schwer77 % lösen richtig
7. Mai 2026
14 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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P ist Philanthrop und spendet Blut zur Versorgung seines lokalen Krankenhauses. Die Spende ist noch keinem Patienten zugeteilt. Krankenhausmitarbeiterin M lässt die Blutspende fallen. Das Blut verteilt sich auf dem Boden.

Einordnung

Körperverletzung nach § 823 Abs. 1 BGB durch Blutspende

Wie funktioniert Jurafuchs?

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