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Offener Kalkulationsirrtum („Silberfall“)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
V bietet Silber „800 fein“ zu €320 pro Kilo an. Da K aber Silber „1000 fein“ haben will, rechnet V den Preis in Ks Anwesenheit um. Durch einen Rechenfehler kommt er zu einem viel zu günstigen Kilopreis von €360 (anstatt richtigerweise €400).
Einordnung
Offener Kalkulationsirrtum („Silberfall“)
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Gemeinsamer Kalkulationsirrtum („Brockeneisenfall“)
V verkauft K einen auf seinem Lagerplatz liegenden Haufen Altmetall. V und K schätzen unabhängig voneinander die Menge auf 40 Eisenbahnwaggons und setzen daraufhin den Gesamtpreis fest (€10.000). Beim Abtransport stellt sich heraus, dass die Menge 80 Waggons beträgt. V verlangt von K €20.000. K weigert sich mehr zu zahlen.
Verdeckter Kalkulationsirrtum: Automatische Berechnung
K bestellt im Online-Shop des V einen Laptop für €245 und erhält eine automatische Lieferbestätigung. V hatte einen veralteten Einkaufspreis eingegeben, aus dem das System automatisch den Verkaufspreis errechnet hat. V erklärt die Anfechtung.