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Entstehen des Provisionsanspruchs, § 652 Abs. 1 S. 1 BGB – ex tunc Unwirksamkeit des Hauptvertrages wegen Anfechtung

einfach
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7. Mai 2026
12 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Maklerin M vermittelt Auftragsgeberin A einen Vertrag zum Kauf des Hauses der Eigentümerin E. E verschwieg sowohl bei den Verhandlungen als auch bei Vertragsschluss, dass das Haus schon lange von Termiten befallen ist. Als A dies bemerkt, ficht sie den Vertrag mit E wirksam an.

Einordnung

Entstehen des Provisionsanspruchs, § 652 Abs. 1 S. 1 BGB – ex tunc Unwirksamkeit des Hauptvertrages wegen Anfechtung

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