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Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB – Anfängliche Übersicherung

einfach
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7. Mai 2026
28 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Konditorin K nimmt bei Bank B ein Darlehen über €100.000 auf. K hat keine Sicherheiten. Deshalb einigen sie sich, dass K zur Sicherung an B alle zukünftig entstehenden Forderung gegen ihre Kunden, deren Nachnamen mit Buchstaben M-Z beginnen, abtritt. Ihr jährlicher Umsatz mit diesen Kunden beträgt €500.000.

Einordnung

Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB – Anfängliche Übersicherung

Wie funktioniert Jurafuchs?

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