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Gefälschter Impfausweis
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Krankenpfleger K wird von Pflegeeinrichtung P informiert, dass ab November 2021 nur noch geimpfte Mitarbeiter dort arbeiten dürfen. Daraufhin erklärt K wahrheitswidrig, er sei geimpft und legt einen gefälschten Impfpass vor. Als die Fälschung auffliegt, spricht P sofort die fristlose Kündigung aus.
Einordnung
Gefälschter Impfausweis
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