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Teil 1: außerordentliche Kündigung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

V vermietet M ab 1.5.2021 seine Wohnung am Bodensee. Im Verlauf des Mietverhältnisses entschließt sich M zu einem langfristigen beruflichen Auslandsaufenthalt. Er möchte sich die Rückkehr in die Wohnung offen halten und beschließt, sie ohne Rücksprache mit V unterzuvermieten. Als V davon erfährt, fordert er M unter Androhung der fristlosen Kündigung auf, dies zu unterlassen. M setzt die Vermietung dennoch fort. Daraufhin kündigt V unter Verweis auf die Untervermietung außerordentlich schriftlich am 31.07.2021. V verlangt von M Herausgabe der Wohnung.
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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Einstieg
Mieterin M zahlt seit fünf Monaten die Miete (pro Monat €500) nicht mehr und hat auch sonst kein Geld. In der Mietwohnung hat sie aber ihren sehr teuren Jura-Kaffeevollautomaten im Wert von €3500 stehen. Vermieter V will, dass die Schulden beglichen werden.

Untermietzins nach Beendigung des Mietverhältnisses
Vermieter V kündigt seinen Wohnungsmietvertrag mit Mieterin S wirksam zum 30.11.2021. S verweigert die Rückgabe der Wohnung. Stattdessen lässt S ihren Bekannten B im Dezember 3 Wochen bei sich wohnen. B zahlt ihr hierfür €300. V verlangt von S die Herausgabe der €300, die S von B erhalten hat.