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Gesetzlicher Richter, Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG

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7. Mai 2026

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Am LG ist eine Strafsache gegen A anhängig, an der großes Medieninteresse besteht. Das Präsidium des LG will deshalb, dass hohe Strafen verhängt werden. Die Strafkammer wird entgegen der Geschäftsverteilung mit den Richtern V, R und B besetzt, die als besonders streng gelten. A ist empört.

Einordnung

Gesetzlicher Richter, Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG

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