4,8(15.255 mal geöffnet in Jurafuchs)
Pflichten des Dienstgläubigers – Vergütungspflicht ohne Dienstleistung: Annahmeverzug, § 615 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Studentin S beauftragt Nachhilfelehrer L, am Mittwochnachmittag zwei Stunden mit ihr für die anstehende Statistikklausur zu lernen. Dafür vereinbaren sie €50 Vergütung. Am Mittwoch erscheint L pünktlich bei S, diese ist aber in den Urlaub gefahren und öffnet die Tür nicht. L erspart sich durch den Ausfall der Stunde €5 Papierkosten.
Einordnung
Pflichten des Dienstgläubigers – Vergütungspflicht ohne Dienstleistung: Annahmeverzug, § 615 BGB
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle

Pflichten des Dienstgläubigers – Vergütungspflicht ohne Dienstleistung: kurzzeitige Verhinderung, § 616 BGB
Intendant I hat mit Opernsängerin O einen Dienstvertrag für 25 Vorstellungen von „Die Zauberflöte“ geschlossen, die jeweils Freitagabend stattfinden. Für jede Vorstellung ist eine Vergütung von €800 vereinbart. Kurz vor der letzten Vorstellung erkrankt die nicht krankenversicherte O an einer Erkältung, sodass sie nicht singen kann.
Zeitablauf, § 620 Abs. 1 BGB
Frau F schließt mit Telekommunikationsanbieter T einen Mobilfunkvertrag für ihre Auslandsreise, der eine befristete Laufzeit von 12 Monaten bis zum 31.12.2021 hat.