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Einstiegsfall Enthaftung 2
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Unternehmer U ist Hypothekenschuldner, G Hypothekengläubiger. Zum Haftungsverband der Hypothek gehört eine Fertigungsmaschine. U übereignet die Maschine im Wege der Sicherungsübereignung an B. Anschließend erfolgt die Beschlagnahme.
Einordnung
Einstiegsfall Enthaftung 2
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Haftung der Erzeugnisse und getrennten Bestandteile – 2. Entfernung nach Beschlagnahme und Veräußerung
E gehört ein Hausgrundstück, auf dem eine Hypothek lastet. Im Haus ist eine Einbauküche eingebaut, die E an K veräußert. Das Gericht ordnet die Zwangsversteigerung an, der Versteigerungsvermerk ist im Grundbuch eingetragen. Nun holt der unwissende K die Küche vom Grundstück des E ab.

Haftung der Erzeugnisse und getrennten Bestandteile – 3. Veräußerung nach Entfernung und Beschlagnahme
E gehört ein Hausgrundstück auf dem eine Hypothek lastet. Im Haus ist eine Einbauküche eingebaut, die E vom Grundstück entfernt. Das Gericht ordnet die Zwangsversteigerung an, der Versteigerungsvermerk im Grundbuch eingetragen. Nun verkauft E die Küche an den unwissenden K.