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Vollendung/Berichtigung der Falschaussage, § 158 StGB

einfach
schwer77 % lösen richtig
7. Mai 2026
9 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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T sagt in einem Strafverfahren als Zeuge falsch aus. Als er im Anschluss an seine Aussage vereidigt werden soll, bekommt er Angst. Als er zum Schwören anheben soll, berichtigt er seine Aussage.

Einordnung

Vollendung/Berichtigung der Falschaussage, § 158 StGB

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