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Abgrenzungs-Fall: Privat-rechtl. oder öffentl.-rechtl. Vertrag

Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer91 % lösen richtig
7. Mai 2026
10 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Carla (C) schliesst einen Vertrag über Schlagzeugunterricht an der städtischen Musikschule (M) ab. Die Musikschule ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgestaltet.

Einordnung

Abgrenzungs-Fall: Privat-rechtl. oder öffentl.-rechtl. Vertrag

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