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Strafrecht AT | Vorsatz | Parallelwertung in der Laiensphäre (Zerlegen der Uhr)

einfach
schwer56 % lösen richtig
7. Mai 2026
16 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Um seinen Chef zu ärgern, zerlegt T dessen mechanisch betriebene Uhr in ihre 100 Einzelteile, um sie längere Zeit außer Betrieb zu setzen. Dabei geht er davon aus, es liege keine Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 1 StGB) vor, da die Uhr wieder zusammengesetzt werden könne.

Einordnung

Strafrecht AT | Vorsatz | Parallelwertung in der Laiensphäre (Zerlegen der Uhr)

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