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GmbH-Geschäftsführer als besonderer Empfangsvertreter (§ 35 Abs.1, Abs. 2 S. 2, 3 GmbHG)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Obsthändler O möchte von der Südfrüchte-Import-GmbH 500 kg südamerikanische Fair-Trade-Bananen erwerben. Er schickt die Bestellung per E-Mail an den Geschäftsführer G der GmbH.
Einordnung
GmbH-Geschäftsführer als besonderer Empfangsvertreter (§ 35 Abs.1, Abs. 2 S. 2, 3 GmbHG)
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Geisteskrankheit tritt vor Abgabe der Willenserklärung ein (§ 130 Abs. 3 BGB)
Mieterin M verfasst am 26.12. an ihren Vermieter V einen Brief, dass sie zum 31.3. kündigt. Am 31.12. wird M dauerhaft geisteskrank. Am 1.1. wirft M den Brief in den Postbriefkasten. Er wird dem V am 3.1. zugestellt.
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