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Werkvertrag – Zeitpunkt des Entstehens der Mängelrechte
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

B beauftragt W mit einer Fassadenerneuerung. W führt die Arbeiten aus. B nimmt die Arbeiten nicht ab. Er rügt Mängel und setzt eine Frist zur Mangelbeseitigung. W verneint die Mangelhaftigkeit. Ein Gutachter stellt fest, dass die Arbeiten mangelhaft waren. B begehrt von W einen Kostenvorschuss für die Mängelbeseitigung.
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Bücherwurm B hat ein altes, kaputtes Bücherregal. Er beauftragt die Unternehmerin U damit, das Bücherregal zu reparieren und für die vielen Bücher des B besonders stabil zu machen. Nachdem B das Regal abgenommen hat und die ersten Bücher zuhause einsortiert, bricht das Regal unter der Last zusammen.
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