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In der Anklage bezeichnete, aber nicht angeklagte Tat

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7. Mai 2026
8 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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A ist wegen Körperverletzung angeklagt. Im Anklagesatz wird auch das Tage vorher stattfindende Geschehen, das zur Tat führte, beschrieben. Das Gericht sieht im Vortatgeschehen eine strafbare Nötigung und verurteilt A auch wegen dieser. A geht in Revision.

Einordnung

In der Anklage bezeichnete, aber nicht angeklagte Tat

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