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Erfolgsqualifikation Abs. 3 Nr. 1
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T schließt seine 15-jährige Tochter O über die zweiwöchigen Herbstferien in ihr Zimmer ein, da er nicht möchte, dass die O mit ihrem Freund verkehrt.
Einordnung
Erfolgsqualifikation Abs. 3 Nr. 1
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Erfolgsqualifikation Abs. 3 Nr. 2
T fügt der von ihm gefesselten und an ein Heizungsrohr gebundenen O bewusst und gewollt Schnittverletzungen im Gesicht zu. Bei O bleiben entstellende Narben zurück.
§§ 239 Abs. 3, 22 StGB (versuchte Erfolgsqualifizierung)
T ergreift die 15-jährige O, um sie für mehr als eine Woche festzuhalten und gegen ihren Willen zur Prostitution zu zwingen. O kann aber bereits nach ganz kurzem Kampf fliehen.