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Unselbständiger Lieferantenregress (§ 445a II)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Hersteller Apple (A) verkauft ein rotes iPhone 12 an Händler H. H verkauft es an die Studentin S. Die Ladebuchse hat einen herstellungsbedingten Defekt, weshalb S von H Nachlieferung verlangt.
Einordnung
Unselbständiger Lieferantenregress (§ 445a II)
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Identität des Sachmangels bei § 445a
Vespahändler V kauft beim Hersteller H eine rote Vespa. Anschließend verkauft V diese an Richterin R. Im Kaufvertrag halten V und R fest, dass die Vespa mindestens 125km/h fahren kann. In Wahrheit schaffen Vespas maximal 100km/h. Als R dies bemerkt, erklärt R den Rücktritt.

Selbständiger Lieferantenregress § 445a Abs. 1 BGB
Autohändler A kauft bei Hersteller F einen mintgrünen Fiat 500. A verkauft ihn an die Studentin S. Nach einer Woche stellt S fest, dass bei dem Fiat wegen eines Herstellungsfehlers Öl ausläuft. Sie verlangt von A Nachbesserung. A bessert nach. Dies kostet ihn €200. F hat den Fehler nicht verschuldet.