Jurafuchs

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§ 81a – Rechtfertigungsgrund

Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer78 % lösen richtig
7. Mai 2026
18 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Nach einem Clubbesuch fährt der T schwer betrunken nach Hause. Er gerät in eine Kontrolle und verweigert sich den Aufforderungen des Polizisten P (Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft, § 152 GVG). P riecht Alkohol und sieht Wodka auf dem Beifahrersitz. Er macht T klar, dass er ihn zwangsweise zur Blutprobenentnahme ins Krankenhaus bringen werde, wenn T nicht am Atemalkoholtest teilnehme.

Einordnung

§ 81a – Rechtfertigungsgrund

Wie funktioniert Jurafuchs?

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