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Kondiktionsausschluss nach § 814: Leistung unter Vorbehalt
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
M wohnt im Haus des V. Er bezahlt dort immer ein extra Entgelt, wenn er die Waschmaschine benutzen will. M weiß, dass die Nutzung der Waschmaschine bereits mit dem Mietzins abgegolten ist. Er zahlt deshalb, wie er V mitteilt, nur „unter Vorbehalt“
Einordnung
Kondiktionsausschluss nach § 814: Leistung unter Vorbehalt
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