4,8(18.886 mal geöffnet in Jurafuchs)
Einigung (künftig entstehende/zu erwerbende Sachen)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

W nimmt bei Bank B einen Kredit auf, um die Vergrößerung seines Warenlagers finanzieren zu können. Zur Sicherung des Darlehens-Rückzahlungsanspruchs vereinbart die Bank mit W, dass sie das Eigentum an allen im Lagerraum 1 gegenwärtig und künftig befindlichen Waren erhalten soll.
Einordnung
Einigung (künftig entstehende/zu erwerbende Sachen)
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Übereignung nach § 929 S. 1 BGB: Übergabe durch Besitzdiener
Der Angestellte A vertritt Smartphonehändler S beim Abschluss eines Kaufvertrags mit K über ein Smartphone. Im Rahmen der Übereignung übergibt und übereignet A dem K das Handy.
Übereignung nach § 929 S. 1 BGB: Besitzmittler
V verkauft K ein Auto. V und K einigen sich auch dinglich. K möchte das Auto sodann an M vermieten. Auf Wunsch des K liefert V das Auto direkt an M.