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Freiheitsberaubung nach § 239 StGB – auf sonstige Weise der Freiheit berauben

einfach
schwer66 % lösen richtig
7. Mai 2026
8 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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T erlaubt seiner 15-jährigen Tochter O, das Haus ausschließlich in Begleitung eines älteren Familienmitglieds zu verlassen.

Einordnung

Freiheitsberaubung nach § 239 StGB – auf sonstige Weise der Freiheit berauben

Wie funktioniert Jurafuchs?

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