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Nach Veräußerung keine Vereinbarung über Anwartschaftsrecht mehr möglich

Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer83 % lösen richtig
7. Mai 2026
14 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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S erwirbt von H einen wertvollen Ring unter Eigentumsvorbehalt. S veräußert den Ring unter Offenlegung des Eigentumsvorbehalts an K (01.04.). Am 03.04. vereinbaren S und H nun allerdings, dass der Ring noch weitere Forderungen sichern soll (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

Einordnung

Nach Veräußerung keine Vereinbarung über Anwartschaftsrecht mehr möglich

Wie funktioniert Jurafuchs?

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