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außerordentliche Kündigung - Nachzahlung/Erledigung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

M mietet V's Wohnung für €500 im Monat. Im Juni und Juli zahlt M keine Miete. V erklärt M die außerordentliche Kündigung und setzt eine Räumungsfrist von zwei Wochen. M zieht nicht aus. V verklagt ihn auf Räumung. Die Klage wird M am 1.9. zustellt; am 10.9. überweist M die gesamte rückständige Miete.
Einordnung
außerordentliche Kündigung - Nachzahlung/Erledigung
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Eigenbedarfskündigung
Dem derzeit in Köln lebenden V gehört eine Eigentumswohnung in Berlin, die er an M auf unbestimmte Zeit vermietet hat. Als V ein tolles Jobangebot von Jurafuchs in Berlin annimmt, möchte er nunmehr die Wohnung selbst nutzen. Aus diesem Grund erklärt er M schriftlich die Kündigung des Mietvertrages.

Wegfall des Eigenbedarfs
V hat M eine Wohnung in Bonn auf unbestimmte Zeit vermietet. Als sich Vs Tochter T für das Jurastudium an der Uni Bonn einschreibt, kündigt V dem M unter Berufung auf den Eigenbedarf hinsichtlich T. Nach Ablauf der Kündigungsfrist entscheidet sich T anders und studiert stattdessen in Hamburg. V erzählt M davon nichts; sie will die Wohnung jetzt lieber neu vermieten. Der Umzug kostet den M, der gerne in seiner Wohnung geblieben wäre, €2.000.