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Ratsbeschluss und Beschlussfähigkeit (§ 49 Abs. 1 GO)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Als Bürgermeister B aus Nörgeldorf am Tag nach der Ratssitzung von Zoffenhausen die Niederschrift unterschreiben will, wird ihm klar, dass von den 20 gewählten Ratsmitgliedern beim letzten Beschluss nur noch sechs anwesend waren. Der Rest habe sich wohl „aus dem Staub gemacht“.
Einordnung
Ratsbeschluss und Beschlussfähigkeit (§ 49 Abs. 1 GO)
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