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Grundfall: Sofortiger Vollzug (§ 6 Abs. 2 VwVG)

einfach
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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Peterson (P) ist im Zelturlaub, als durch ein Unwetter ein Baum auf seinem Grundstück in Schieflage gerät und nun jederzeit auf die Straße fallen könnte. Behörde B beauftragt deswegen Unternehmerin U unverzüglich mit dem Fällen des Baumes. Der Behörde B ist bekannt, dass P sehr an dem Baum hängt und ihn auf keinen Fall selbst fällen würde.

Einordnung

Grundfall: Sofortiger Vollzug (§ 6 Abs. 2 VwVG)

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