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Veräußerung des Eigentums durch berechtigten Kläger – Bösgläubigkeit des Rechtsnachfolgers

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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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K hat B auf Herausgabe seines Hockeyschlägers verklagt (§ 985 BGB). Kurz darauf übereignet K den Schläger seinem Sportsfreund S, der von dem Prozess weiß, und verlangt nun Leistung an S. B wendet ein, dass K nun zur Geltendmachung des Anspruchs nicht mehr befugt sei (§ 265 Abs. 3 ZPO). ‌

Einordnung

Veräußerung des Eigentums durch berechtigten Kläger – Bösgläubigkeit des Rechtsnachfolgers

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