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Ersatz fiktiver Reparaturkosten bei tatsächlicher Reparatur
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Ein bei H versicherter Fahrzeughalter verursacht schuldhaft einen Unfall, bei dem das Auto der K beschädigt wird. Laut Gutachten beträgt der Schaden €3.000 Euro. K lässt den Wagen in der Türkei fachgerecht reparieren. K verklagt H auf Zahlung der €3.000 Euro. Im Prozess äußert K sich zu den tatsächlich entstandenen Kosten nicht.
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