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Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windpark?

inkl. GG-Änderung 2024
einfach
schwer81 % lösen richtig
7. Mai 2026
5 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Bundesland M möchte durch ein neues Gesetz (BüGemBeteilG) Gemeinden und Bürger an der Wertschöpfung von Windparks teilhaben lassen, um ihre Akzeptanz für die Energiewende zu steigern. Dafür sollen die Windenergieunternehmen Projektgesellschaften für die Bürger- und Gemeindebeteiligung errichten.

Einordnung

Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windpark?

Wie funktioniert Jurafuchs?

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