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Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windpark?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Bundesland M möchte durch ein neues Gesetz (BüGemBeteilG) Gemeinden und Bürger an der Wertschöpfung von Windparks teilhaben lassen, um ihre Akzeptanz für die Energiewende zu steigern. Dafür sollen die Windenergieunternehmen Projektgesellschaften für die Bürger- und Gemeindebeteiligung errichten.
Einordnung
Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windpark?
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