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Berechtigtes Interesse: Rehablitationsinteresse
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Bei einer Presseerklärung der Polizei wettert Polizeipräsidentin P gegen die „störende Arbeit“ der Presse. Dabei stellt P Journalist J in besonders schlechtem Licht dar. J will feststellen lassen, dass die Aussagen der P unzulässig waren.
Einordnung
Berechtigtes Interesse: Rehablitationsinteresse
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Berechtigtes Interesse: Beseitigung des Rechtsscheins
Behörde B nimmt die Gaststättenerlaubnis des Restaurantinhabers R zurück (§ 15 Abs. 1 GastG). B vergisst jedoch, die ausstellende Behörde auf dem Bescheid anzugeben. R will gerichtlich feststellen lassen, dass die Rücknahme nichtig ist.
Berechtigtes Interesse: Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses
Bei einer Demonstration setzt die Polizei Wasserwerfer ein. Demonstrant D wird davon getroffen und schwer verletzt. D will zur Vorbereitung eines Schadensersatzprozesses vor dem Verwaltungsgericht feststellen lassen, dass das Verhalten der Polizei rechtswidrig war.