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Berechtigtes Interesse: Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Bei einer Demonstration setzt die Polizei Wasserwerfer ein. Demonstrant D wird davon getroffen und schwer verletzt. D will zur Vorbereitung eines Schadensersatzprozesses vor dem Verwaltungsgericht feststellen lassen, dass das Verhalten der Polizei rechtswidrig war.
Einordnung
Berechtigtes Interesse: Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses
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Berechtigtes Interesse: Beseitigung des Rechtsscheins
Behörde B nimmt die Gaststättenerlaubnis des Restaurantinhabers R zurück (§ 15 Abs. 1 GastG). B vergisst jedoch, die ausstellende Behörde auf dem Bescheid anzugeben. R will gerichtlich feststellen lassen, dass die Rücknahme nichtig ist.
Zeitpunkt: „Baldige“ Feststellung
Beamte Beate (B) will im Rentenalter gut versorgt sein. In ihrem konkreten Fall ist es rechtlich zweifelhaft, ob sie einen Anspruch auf die staatlichen Zusatzversorgungsbezüge haben wird. B will das gerichtlich klären lassen.