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Ungeregelte Fälle der Entbehrlichkeit: Behörde wiederholt den Verwaltungsakt
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Prinzessin P erhält von Behörde B eine Abrissverfügung für ihre Motorrad-Garage. P legt erfolgreich Widerspruch ein, B hebt die Verfügung auf. Zwei Wochen später erlässt B dieselbe Verfügung erneut, ohne dass sich die Umstände verändert haben. P will sich nicht weiter mit B rumärgern.
Einordnung
Ungeregelte Fälle der Entbehrlichkeit: Behörde wiederholt den Verwaltungsakt
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Klagefrist (§ 74 VwGO): Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung - Jahresfrist
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