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Antragsberechtigung (§§ 77, 77a StGB)

einfach
schwer
7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Der stadtbekannte Querulant Q verbreitet in seiner eigenen Zeitung „Schwurbler Wochenschau” wahrheitswidrig, dass der städtische verbeamtete Sachbearbeiter S korrupt sei. Bürgermeisterin B ist empört und möchte Strafantrag wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) stellen.

Einordnung

Antragsberechtigung (§§ 77, 77a StGB)

Wie funktioniert Jurafuchs?

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