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Eigentumserwerb durch „Fund“ eines verschlossenen Fahrzeugs?

einfach
schwer84 % lösen richtig
7. Mai 2026
23 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Eigentümerin E parkt ihr Auto über einen längeren Zeitraum verschlossen und ordnungsgemäß abgestellt in einer Parkbucht am Fahrbahnrand in der Stadt S. F meldet das Fahrzeug bei der Polizei. Drei Monate später lässt S es auf ihren Betriebshof abschleppen. E meldet sich nicht bei S.

Einordnung

Eigentumserwerb durch „Fund“ eines verschlossenen Fahrzeugs?

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