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Eigentumserwerb durch „Fund“ eines verschlossenen Fahrzeugs?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Eigentümerin E parkt ihr Auto über einen längeren Zeitraum verschlossen und ordnungsgemäß abgestellt in einer Parkbucht am Fahrbahnrand in der Stadt S. F meldet das Fahrzeug bei der Polizei. Drei Monate später lässt S es auf ihren Betriebshof abschleppen. E meldet sich nicht bei S.
Einordnung
Eigentumserwerb durch „Fund“ eines verschlossenen Fahrzeugs?
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