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Anspruch auf Öffentlichkeit des Verfahrens („Pechstein“)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Sportlerin P wurde vom Sportverband (S) wegen angeblichen Dopings von einem Wettbewerb ausgeschlossen. P hielt die Sperre für rechtswidrig und ging vor dem Sportschiedsgericht (CAS), später auch vor deutschen Gerichten dagegen vor. P rügte, im CAS-Verfahren mangle es an Rechtsstaatlichkeit.
Einordnung
Anspruch auf Öffentlichkeit des Verfahrens („Pechstein“)
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