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Neutrale Handlungen - kein deliktischer Sinnbezug
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
S schuldet G € 400 aus einem Werkvertrag. Er begleicht die fällige Forderung. S geht dabei davon aus, dass G das Geld nutzen wird, um illegale Drogen zu kaufen. So geschieht es auch.
Einordnung
Neutrale Handlungen - kein deliktischer Sinnbezug
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