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Grundfall 2: Statthaftigkeit des Verpflichtungswiderspruchs
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Franky (F) hat für ihre Tanzbar eine Gaststättenerlaubnis beantragt. Die zuständige Behörde B lehnt die Erteilung schriftlich ab. F hat keine Lust, sich nochmal an B zu wenden. F beginnt daher sofort, die Klageschrift gegen den Bescheid zu verfassen.
Einordnung
Grundfall 2: Statthaftigkeit des Verpflichtungswiderspruchs
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