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Legalitätsprinzip - Bindung der Staatsanwaltschaft an die höchstrichterliche (Teil 1)

Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer83 % lösen richtig
7. Mai 2026
11 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Vermieter V ist pleite und verschleudert vertragswidrig die von Mieter M gestellte Mietkaution. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung hat er sich hier wegen Untreue (§ 266 StGB) strafbar gemacht. Staatsanwältin S hält die Rechtsprechung für falsch und will von einer Anklage absehen.

Einordnung

Legalitätsprinzip - Bindung der Staatsanwaltschaft an die höchstrichterliche (Teil 1)

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