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Legalitätsprinzip - Bindung der Staatsanwaltschaft an die höchstrichterliche (Teil 1)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Vermieter V ist pleite und verschleudert vertragswidrig die von Mieter M gestellte Mietkaution. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung hat er sich hier wegen Untreue (§ 266 StGB) strafbar gemacht. Staatsanwältin S hält die Rechtsprechung für falsch und will von einer Anklage absehen.
Einordnung
Legalitätsprinzip - Bindung der Staatsanwaltschaft an die höchstrichterliche (Teil 1)
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