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Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen): 13 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 13 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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Strafrecht › Strafprozessrecht

Das Gebot des fairen Strafverfahrens (Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 6 Abs. 1 EMRK)

Das Gericht hat A wegen Drogenhandels verurteilt. Verdeckte Ermittler drängten sie zuvor monatelang intensiv, Drogen zu besorgen. Nach anhaltender Weigerung gab A schließlich widerwillig nach. As Verteidigerin argumentiert, As Recht auf ein faires Verfahren sei verletzt worden.

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Strafrecht › Strafprozessrecht

Zulässige Einschränkung der Öffentlichkeit

A wird vor dem Landgericht verurteilt. Während des Prozesses stören B und C, Freunde des A, die Verhandlung auch nach Ermahnung kontinuierlich durch Zwischenrufe, bis der Vorsitzende beide des Saales verweist.

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Strafrecht › Strafprozessrecht

Konzentrationsmaxime - Aussetzung und Unterbrechung

A wird wegen Betruges angeklagt. Nach dem ersten Verhandlungstag verkündet der Vorsitzende, die Hauptverhandlung sei „unterbrochen“ und werde in einem Monat fortgesetzt. In der folgenden Verhandlungen setzt er die Verhandlung dort fort, wo sie aufgehört hat.

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Strafrecht › Strafprozessrecht

Verfahrensverzögerung bei Rechtsmitteleinlegung

A wird vor dem Amtsgericht verurteilt. Er geht erfolgreich in Revision, da das Gericht vergaß, einen rechtlichen Hinweis zu geben (§ 265 Abs. 1 StPO). A macht nun geltend, die Fehler der ersten Instanz hätten das Verfahren verzögert, da er gezwungen war, Rechtsmittel einzulegen.

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In dubio pro reo - Anwendbarkeit auf Verfahrenshindernisse?

A ist des Diebstahls angeklagt. Dieser verjährt nach fünf Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB). Die Tat fand irgendwann zwischen dem 15.02.2019 und dem 10.03.2019 statt und die Verjährung wurde erst am 01.03.2024 gehemmt. Das Gericht ist sich deshalb unsicher, ob die Tat verjährt ist.

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Grundsatz In dubio pro reo - Einführungsfall

A ist des Diebstahls (§ 242 StGB) angeklagt. Man hat ihn mit einer jetzt leeren Brieftasche erwischt, die aus Os Auto gestohlen wurde. A gibt an, er habe sie gefunden und sei auf dem Weg zum Fundbüro. Nichts deutet darauf hin, dass er am Tatort war.

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Das Mündlichkeitsprinzip (§ 261 StPO)

A wird wegen Mordes (§ 211 StGB) verurteilt. Das Gericht stützt sein Urteil zentral auf Videoaufnahmen der Tat. Laut Protokoll verzichtete das Gericht darauf, diese im Prozess abzuspielen. Die Aufnahmen befänden sich ja „für alle zugänglich in der Akte”.

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Der Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 261 StPO)

A wird wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) verurteilt. Das Gericht ist überzeugt, A auf einem unscharfen Blitzerfoto anhand seiner Statur, seines Haarschnitts und seiner Brille am Steuer seines Kfz zu erkennen. A rügt, dass er in dem Bild nicht eindeutig zu erkennen sei.

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Strafrecht › Strafprozessrecht

Der Untersuchungsgrundsatz (§ 244 Abs. 2 StPO)

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Legalitätsprinzip - Bindung der Staatsanwaltschaft an die höchstrichterliche (Teil 1)

Vermieter V ist pleite und verschleudert vertragswidrig die von Mieter M gestellte Mietkaution. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung hat er sich hier wegen Untreue (§ 266 StGB) strafbar gemacht. Staatsanwältin S hält die Rechtsprechung für falsch und will von einer Anklage absehen.

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Legalitätsprinzip - Außerdienstliche Kenntniserlangung

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Legalitätsprinzip - Ausnahme: Opportunitätsprinzip

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Anklagegrundsatz, Anklagemonopol und Offizialprinzip - Einführungsfall

D klaut das Fahrrad seines Nachbarn N aus dessen Garten. N ist empört. Da N sich hobbymäßig mit der Juristerei auseinandersetzt, schreibt er sofort eine mustergültige Anklage gegen D und sendet sie ans Amtsgericht.