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Mahnwache vor Schwangerschaftsberatung – Grenzen des Versammlungsrechts?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Verein A meldet eine öffentliche Gebetsmahnwache gegen Schwangerschaftsabbrüche an. Sie soll örtlich auf der anderen Seite eines Platzes gegenüber einer Beratungsstelle für Schwangerschaftsabbrüche stattfinden. Die zuständige Behörde verfügt, dass die Mahnwache dort während deren Öffnungszeiten nicht stattfinden darf.
Einordnung
Mahnwache vor Schwangerschaftsberatung – Grenzen des Versammlungsrechts?
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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