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Zugangsbeschränkung für öffentliche Einrichtung – Bindung an Widmungszweck
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
B Bürger der Stadt S beantragt Überlassung des Bürgersaals für eine Veranstaltung der israelkritischen BDS-Kampagne („Boycott, Divestment and Sanctions“) mit dem Titel „Wie sehr schränkt S die Meinungsfreiheit ein?“. Der Bürgersaal wird von einer städtischen Eigengesellschaft (G) verwaltet. S lehnt die Überlassung des Bürgersaals an B ab.
Einordnung
Zugangsbeschränkung für öffentliche Einrichtung – Bindung an Widmungszweck
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Vertragliches Rücktrittsrecht - richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten
Fahrradhändlerin F bestellt bei V 100 E-Bikes für die kommende Saison. V bestätigt dies, behält sich aber vor, nur bei richtiger und rechtzeitiger Lieferung des Lieferanten L zu leisten. F ist einverstanden. Da L insolvent wird, erklärt V, sie werde F nicht beliefern.
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K bestellt bei V für eine bevorstehende Weihnachtsfeier einen Pullover. Dieser sollte am 12.12. geliefert werden. Sie bezahlt direkt. Als die Ware ausbleibt, fordert K die V zur unverzüglichen Lieferung auf. Da der Pullover auch am 19.12. noch nicht da ist, verlangt K ihr Geld zurück.