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Zugangsbeschränkung für öffentliche Einrichtung – Bindung an Widmungszweck

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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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B Bürger der Stadt S beantragt Überlassung des Bürgersaals für eine Veranstaltung der israelkritischen BDS-Kampagne („Boycott, Divestment and Sanctions“) mit dem Titel „Wie sehr schränkt S die Meinungsfreiheit ein?“. Der Bürgersaal wird von einer städtischen Eigengesellschaft (G) verwaltet. S lehnt die Überlassung des Bürgersaals an B ab.

Einordnung

Zugangsbeschränkung für öffentliche Einrichtung – Bindung an Widmungszweck

Wie funktioniert Jurafuchs?

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